Arztbewertungsportale

Auf Arztbewertungsportalen können Patientinnen und Patienten Ärztinnen und Ärzte suchen, bewerten und eigene Beurteilungen abgeben.
Arztbewertungsportale

Als vor über 10 Jahren die ersten Internetauftritte online gingen, ergab jedoch eine Studie: Die Portale unterschieden sich sehr in ihrer Qualität und haben Schwachstellen, zum Beispiel bei den Maßnahmen gegen Missbrauch.

Kriterienkatalog

Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Dezember 2008 dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) den Auftrag erteilt, einen Katalog mit Anforderungen für Arztbewertungsportale zu erarbeiten. Nach einjähriger Arbeit erschien 2009 die erste Auflage des Kriterienkatalogs "Gute Praxis Bewertungsportale". Diese zeigte auf, was ein gutes Arztbewertungsportal ausmachen sollte. Der Leitfaden wurde 2012 aktualisiert und auf Psychotherapeuten-Bewertungsportale und Zahnart-Bewertungsportale erweitert.

Die zweite Auflage besteht aus diesen drei Versionen:

Clearingverfahren

Auf der Grundlage der Anforderungen des Katalogs hat das ÄZQ zweimal die vorhandenen Arztbewertungsportale überprüft: Das erste Clearingverfahren erfolgt 2010 und das zweite 2011/2012. Für jedes damals vorhandene Portal hat das ÄZQ ein ausführliches Gutachten verfasst. Jede betreibende Firma erhielt sein Gutachten und konnte dazu Stellung beziehen.

Da sich die Gutachten auf veraltete oder nicht mehr vorhandene Angebote beziehen, sind diese nicht mehr online einsehbar. Die Gutachten stellt das ÄZQ jedoch auf Nachfrage zur Verfügung. Bitte schreiben Sie dafür an info@azq.de

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zuletzt verändert: 14.07.2023 | 11:47 Uhr